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Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nahezu täglich werden neue Regelungen und Vorgaben auf den Weg gebracht, die es zu berücksichtigen gilt.

 

Aktuell hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen, das unter anderem die befristete Senkung der Mehrwertsteuer beinhaltet. Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 werden der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5% reduziert.

 

Auch ich als Tierärztin bin hiervon betroffen, denn tierärztliche Leistungen und Medikamente sind mehrwertsteuerpflichtig. Für tierärztliche Leistungen und Medikamenten gilt fortan befristet bis Ende des Jahres der Mehrwertsteuersatz von 16%. Für nicht rezeptpflichtige Nahrungsergänzungs- und Pflegemittel, sowie alle Futtermittel und Diätnahrungen gilt der reduzierte Steuersatz von 5%.

 

 Nun ist fraglich, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung des Steuersatzes heranzuziehen ist.

 

In einem bisher nur im Entwurf vorliegenden Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird zur Steuersenkung ausgeführt:

 

„Die neuen Umsatzsteuersätze von 16% und 5% sind auf  die Lieferungen und sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.“

 

Dabei gelten im Umsatzsteuerrecht alle Leistungen, die keine Lieferung darstellen, als sonstige Leistung. Aus dem Umstand, dass für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Umsatz ausgeführt wird, folgt für Arztrechnungen nach der GOÄ, dass hier der Zeitpunkt der Behandlung – und nicht etwa der Rechnungsstellung oder Terminvereinbarung – entscheidend ist.

 

Ich werde die Reduzierung der Mehrwertsteuer an Sie als Tierbesitzer ausnahmslos weitergeben. Ich denke, dass damit Ihnen und den Tieren ein Stück weit geholfen werden kann.

 

 

Alles Gute!

 

 

Eure Regina

 

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