Abrechnungsmanagement

Die Abrechnung der Anfahrts- und Behandlungskosten erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

 

Seit 2025 wird das Abrechnungswesen meiner Praxis von moveta übernommen.

 

Hierfür ist eine Zustimmung des Tierhalters erforderlich. Diese Einwilligung, die die Weitergabe Ihrer Daten an die Verrechnungsstelle erlaubt, erhalten Sie entweder direkt vor Ort oder können sie vorab ausfüllen und unterschrieben mitbringen.

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Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung
Information und Einverständniserklärung für Tierhalter über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Behandlungsvertrags. Die Erklärung enthält Details zu den erhobenen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, tierbezogene Informationen) sowie die mögliche Weitergabe an Verrechnungsstellen, Tierkliniken, Labore oder andere Tierärzte.
Einverständniserklärung DSGVO.pdf
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