Neue Notdienstverordnung / -gebühren ab Januar 2020 (Notdienst GOT)
Notdienstgebühr: Zukünftig wird eine verpflichtende, pauschale Grundgebühr von 50 Euro für einen tierärztlichen Notfall außerhalb der
regulären Sprechzeiten fällig.
Mindestsatz für tierärztliche Leistungen: Notfall-Leistungen müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes mit mindestens dem zweifachen
Gebührensatz abgerechnet werden, optional können sie abhängig vom Aufwand mit maximal bis zu vierfachem Satz in Rechnung gestellt werden (bisher max. dreifacher Satz)
Geänderte Notdienstzeiten: Die „Nachtzeit“ wird verlängert, sie liegt nun werktags zwischen 18
Uhr (bisher 19:00 Uhr) abends und 8 Uhr (bisher 7 Uhr) morgens. Zudem gelten nun neue Wochenendzeiten – bisher wurde als Wochenende Samstag ab 13 Uhr
bis Montag 8 Uhr definiert. Nun verlängert sich das Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr, für diesen Zeitraum müssen die neuen Notdienst-Gebühren abgerechnet
werden. (Für angestellte Tierärzte zu beachten: Diese “Notdienstzeiten” sind nicht identisch mit den Eckzeiten, ab denen arbeitszeitrechtlich ein Nacht-/Wochenenddienstzuschlag zu zahlen
ist.)
Bundestierärztekammer - Merkblatt für Patientenbesitzer zur neuen Notdienst-Regelung